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28.07.2016 16:40 Alter: 8 yrs
Kategorie: Austria-All-Seasons

Venus Bar

Wattens / Austria


Allgemein:
Wattens ist eine Marktgemeinde mit 8000 Einwohnern  im Tiroler Bezirk Innsbruck Land und Stammsitz des Kristallunternehmens Swarovski.Wattens liegt im Tiroler Unterinntal, etwa 13 km östlich von Innsbruck.

Saisondauer:
von Februar bis Dezember durchgehend geöffnet. 

Club Öffnungszeiten: 
6 Tage pro Woche, von Montag bis Samstag, von 22:00 – 5:00 Uhr    

Unterkunft:
Die Unterkunft der Tänzerinnen befindet sich im selben Gebäude wie der Club, darüber im Hotel. In Wattens ist sämtliche Infrastruktur vorhanden, seien es Lebensmittelgeschäfte, Banken, Friseure oder Solarien 

Generell 2 Bett Zimmer
Internet
Waschmaschine  

Anreise: 
Die Anreisekosten müssen von der Showkünstlerin bezahlt werden ( Flug, Zug , Bus). Wir bieten aber Untestützung bei der Buchung an.   

Dress Code:  
keine Speziellen  Vorgaben, sexy outfits, 
(High Heels, Korsett,  Hotpants , Bikini, usw.)
Minimum 5 verschiedene Outfits, 1 Outfit pro Auftrittstag genügt.

Anforderung an die Tänzerin:

• Minimum 18 Jahre alt,
• angenehme und gepflegte Erscheinung,
• Sprachen Deutsch oder Englisch,
• kommunikativ und freundlich,  

Weitere Informationen:   
Die Tänzerin arbeitet nicht auf selbstständiger Basis. 
Jede Tänzerin arbeitet in einem Dienstverhältnis mit  Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung. 
Jeder Tänzerin erhält von uns eine Österreichische Versicherungskarte (e-card).  
Mit dieser Karte ist man in Österreich in vollem Umfang sozialversichert.    

Club Infos:
Die Venus Bar ist im Zentrum von Wattens.
Es arbeiten 5-7 Tänzerinnen.
Nur topless auf der Bühne.

Genaue Informationen zum Club erhalten sie von uns via Telefon, Mail oder Facebook.    


Application Form for lap-dancers

Persönliche Daten

Passdaten

Kontaktdaten

Aussehen

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Arbeitsdetails

Bilder

Die folgenden Bilder werden nur zum agenturinternen Gebrauch im Zuge der Bewerbung verwendet. Es erfolgt keine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte!

Bemerkungen

Der Tänzerin ist klar, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen müssen und unwahre Angaben die Auflösung jedes Vertragsverhältnisses rechtfertigen.