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28.07.2016 16:35 Alter: 8 yrs
Kategorie: Austria-Winter

Skyline

St. Anton / Austria


Allgemein:
St. Anton ist mit dem Skigebiet Arlberg einer der bekanntesten Wintersportorte weltweit. Mit circa 10.000 Gästebetten werden pro Wintersaison ca. eine Million Übernachtungen erreicht.

Saisondauer:
Die Wintersaison beginnt  Mitte Dezember und dauert bis Anfang April 

Club Öffnungszeiten: 
7 Tage pro Woche von 22:00 – 5:00 Uhr    

Unterkunft:
Die Unterkunft der Tänzerinnen befindet sich 10 Km ausserhalb von St. Anton, im Nachbardorf Flirsch. Dort ist sämtliche Infrastruktur vorhanden, seien es Lebensmittelgeschäfte, Banken, Friseure oder Solarien
Die Tänzerinnen werden mit dem Haustaxi kostenlos zur Arbeit und wieder zurück gebracht.

Generell 2 Bett Zimmer
Internet
Waschmaschine  
Küche   

Anreise: 
Die Anreisekosten müssen von der Showkünstlerin bezahlt werden ( Flug, Zug , Bus). Wir bieten aber Untestützung bei der Buchung an.   

Dress Code:  
keine Speziellen Vorgaben, sexy outfits
(High Heels, Korsett,  Hotpants , Bikini, usw.)
Minimum 5 verschiedene Outfits, 1 Outfit pro Auftrittstag genügt.  

Anforderung an die Tänzerin:
• Minimum 18 Jahre alt,
• angenehme und gepflegte Erscheinung,
• Sprachen Deutsch oder Englisch,
• kommunikativ und freundlich,  

Weitere Informationen:   
Die Tänzerin arbeitet nicht auf selbstständiger Basis. 
Jede Tänzerin arbeitet in einem Dienstverhältnis mit  Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung. 
Jeder Tänzerin erhält von uns eine Österreichische Versicherungskarte (e-card).  
Mit dieser Karte ist man in Österreich in vollem Umfang sozialversichert.    

Club Infos:
Das Skyline ist der einzige Tabledance Club in St.Anton.
Es arbeiten 10-13 Tänzerinnen.
Nur topless auf der Bühne.

Genaue Informationen zum Club erhalten sie von uns via Telefon, Mail oder Facebook.  


Application Form for lap-dancers

Persönliche Daten

Passdaten

Kontaktdaten

Aussehen

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Arbeitsdetails

Bilder

Die folgenden Bilder werden nur zum agenturinternen Gebrauch im Zuge der Bewerbung verwendet. Es erfolgt keine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte!

Bemerkungen

Der Tänzerin ist klar, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen müssen und unwahre Angaben die Auflösung jedes Vertragsverhältnisses rechtfertigen.